Sehr geehrte Angehörige, Besucher und Dienstleister,

ab Dienstag den 11.01.2022 tritt die aktuelle Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig ab 10. Januar 2022) in Kraft.

Zudem wird erneut eine Abstandsregelung zwischen Besuchern und Bewohnern eingeführt (vgl. § 30 Abs. 1 Nr. 6 a); es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern während der Besuchszeit einzuhalten. Von dieser Abstandsregel darf maximal 15 Minuten pro Besuch abgewichen werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Einrichtungsleitung

 

 

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